Heimfall, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Heimfall
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Heim|fall
Bedeutung
ⓘ(im Lehns-, Erbbau- oder alten Erbrecht) das Zurückfallen (5) eines Eigentums an die ursprünglich Berechtigten oder den Staat (z. B. beim Tod des/der letzten Eigentümers/Eigentümerin, wenn keine Erben vorhanden sind)