Heim­fall, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Heimfall

Rechtschreibung

Worttrennung
Heim|fall

Bedeutung

(im Lehns-, Erbbau- oder alten Erbrecht) das Zurückfallen (5) eines Eigentums an die ursprünglich Berechtigten oder den Staat (z. B. beim Tod des/der letzten Eigentümers/Eigentümerin, wenn keine Erben vorhanden sind)

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