Erb­schafts­be­sit­zer, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Erbschaftsbesitzer

Rechtschreibung

Worttrennung
Erb|schafts|be|sit|zer

Bedeutung

männliche Person, die etwas aus der Erbschaft erlangt hat und es dem Erben oder der Erbin mit der Behauptung, selbst erbberechtigt zu sein, vorenthält

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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