Be­klag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtswissenschaft
Häufigkeit:
▒▒▒░░
Aussprache:
Betonung
Beklagter
Lautschrift
[bəˈklaːktɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|klag|ter

Bedeutung

männliche Person, Institution, Firma, gegen die eine [Zivil]klage erhoben wird

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Beklagte/ein Beklagter; des/eines Beklagten, die Beklagten/zwei Beklagte

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