Plä­do­yer, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Lautschrift
🔉[plɛdo̯aˈjeː]

Rechtschreibung

Worttrennung
Plä|do|yer

Bedeutungen (2)

  1. zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts oder Staatsanwalts vor Gericht
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiel
    • ein glänzendes Plädoyer halten
  2. Äußerung, Rede o. Ä., mit der jemand entschieden für oder gegen etwas eintritt; engagierte Befürwortung
    Gebrauch
    bildungssprachlich
    Beispiel
    • ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit

Herkunft

französisch plaidoyer

Grammatik

das Plädoyer; Genitiv: des Plädoyers, Plural: die Plädoyers

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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