In­ha­ber, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒▒░░
Aussprache:
Betonung
🔉Inhaber

Rechtschreibung

Worttrennung
In|ha|ber

Bedeutung

männliche Person, die etwas innehat, besitzt, die über ein bestimmtes Recht o. Ä. verfügt

Abkürzung
Inh.
Beispiel
  • der Inhaber des Kinos, eines Amtes
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

mittelhochdeutsch inhaber

Grammatik

der Inhaber; Genitiv: des Inhabers, Plural: die Inhaber

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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