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Kasus­kongruenz nach „wie“

Die meisten von uns haben das im Krankenhaus schon selbst leidvoll erfahren: Man kommt sich doch arg entmündigt vor, wenn einen der Oberarzt wie einen Klippschüler behandelt. Das sollte man sich freilich nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Denn viel schlimmer wäre es, wenn einen der Oberarzt wie ein Klippschüler behandelt.

Bezieht man einen Nominalausdruck mit wie auf einen anderen Nominalausdruck, so steht der Ausdruck mit wie im gleichen Fall wie der Ausdruck, auf den man sich bezieht: Dieser Bursche aus Burkina Faso spielt Pässe wie ein junger Fußballgott! Die Promovenden dienten dem Professor wie einem Despoten. Die Physiklehrerin hat die kleine Rachel getadelt wie einen Hund.

Gelegentlich kann man durch die Wahl des Falles verschiedene Bezüge herstellen, die dann zu ganz erheblichen Bedeutungsverschiebungen führen: Der Oberarzt behandelt den Patienten wie einen Klippschüler (Bezug auf das Objekt, Akkusativ, hier wird der Patient zum Klippschüler). Der Oberarzt behandelt den Patienten wie ein Klippschüler (Bezug auf das Subjekt, Nominativ, plötzlich ist der Oberarzt der Klippschüler).

Schwierig würde es in unserem Satz, wenn die wie-Phrase ein Neutrum enthielte, also Nominativ und Akkusativ nicht zu unterscheiden wären: Der Oberarzt behandelt den Patienten wie ein kleines Kind. Wer ist hier das kleine Kind? Ebenso missverständlich: Die Oberärztin behandelt die Patientin wie eine Klippschülerin.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel Was ist Kongruenz?.

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