rechts­un­kun­dig

Wortart:
Adjektiv
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
rechtsunkundig

Rechtschreibung

Worttrennung
rechts|un|kun|dig

Bedeutung

in rechtlichen Dingen nicht sachkundig, sich im Recht (1a), in den Gesetzen nicht auskennend

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