rechtsunkundig
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- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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rechtsunkundig
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- rechts|un|kun|dig
Bedeutung
ⓘin rechtlichen Dingen nicht sachkundig, sich im Recht (1a), in den Gesetzen nicht auskennend