Weg­nah­me­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Wegnahmerecht

Rechtschreibung

Worttrennung
Weg|nah|me|recht

Bedeutung

Recht eines Mieters, etwas, was er in ein gemietetes Objekt, eine Wohnung, eingebracht hat (z. B. einen Wandschrank, ein Waschbecken), wieder wegzunehmen

Grammatik

ohne Plural

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