We­ge­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Wegerecht

Rechtschreibung

Worttrennung
We|ge|recht

Bedeutungen (3)

  1. Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die sich auf den Bau, die Benutzung und Unterhaltung öffentlicher Straßen und Wege beziehen
    Grammatik
    ohne Plural
  2. einer Person oder Instanz zustehendes Recht zur Benutzung öffentlicher Straßen und Wege
  3. Recht auf Benutzung von Wegen auf einem privaten Grundstück
    Gebrauch
    Rechtssprache
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