Standrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Standrecht
- Lautschrift
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[ˈʃtantrɛçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Stand|recht
Bedeutung
ⓘ(in bestimmten Situationen vom Militär wahrgenommenes) Recht, nach vereinfachten Strafverfahren Urteile (besonders das Todesurteil) zu verhängen und zu vollstrecken
Herkunft
ⓘursprüngliche Bezeichnung für kurze (eigentlich = im Stehen durchgeführte) Gerichtsverfahren