Kreuzverhör, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Kreuzverhör
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Kreuz|ver|hör
Bedeutung
ⓘForm der Vernehmung (im angelsächsischen Strafprozess), bei der Zeuge oder Sachverständiger allein durch den Staatsanwalt und den Verteidiger und nicht durch den Richter verhört werden
- Beispiel
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- 〈in übertragener Bedeutung:〉 jemanden ins Kreuzverhör nehmen, einem Kreuzverhör unterziehen (jemanden mit vielen Fragen in Bezug auf etwas hart bedrängen mit der Absicht, etwas Bestimmtes zu erfahren)
Herkunft
ⓘLehnübersetzung von englisch cross-examination