Korrespondenzanwältin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Korrespondenzanwältin
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Kor|res|pon|denz|an|wäl|tin
Bedeutung
ⓘ(bei einem Prozess an einem auswärtigen Gericht) am Wohnsitz der Partei (2) tätige Rechtsanwältin, die die Verbindung zwischen der Partei und der auswärtigen Rechtsanwältin, dem auswärtigen Rechtsanwalt vermittelt