Kanz­lei­spra­che, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Kanzleisprache

Rechtschreibung

Worttrennung
Kanz|lei|spra|che

Bedeutungen (2)

  1. Form der deutschen Sprache im geschäftlichen Schriftverkehr (seit der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts) besonders in Urkunden, Akten und Rechtsvorschriften
    Beispiel
    • die kursächsische Kanzleisprache wurde durch Luthers Bibelübersetzung zur Grundlage der deutschen Schriftsprache
  2. Grammatik
    ohne Plural
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