Für­sor­ge­pflicht, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Fürsorgepflicht
Lautschrift
[ˈfyːɐ̯zɔrɡəpflɪçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Für|sor|ge|pflicht

Bedeutung

(gesetzliche) Verpflichtung, für das Wohl einer anderen Person Sorge zu tragen; insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, für den Schutz seiner/ihrer Angestellten zu sorgen

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