Fa­mi­li­en­buch, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Familienbuch
Lautschrift
[faˈmiːli̯ənbuːx]

Rechtschreibung

Worttrennung
Fa|mi|li|en|buch

Bedeutung

auf dem Standesamt nach der Eheschließung angelegtes Buch (2), das die Personalien der Ehegatten und ihrer Eltern enthält und in das die Eheschließung sowie spätere Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Tod, Scheidung, Geburt eines Kindes) eingetragen werden

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