Ei­gen­be­sit­zer, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
BGB
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Eigenbesitzer
Lautschrift
[ˈaɪ̯ɡn̩bəzɪtsɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ei|gen|be|sit|zer

Bedeutung

männliche Person, die eine Sache als ihr gehörend besitzt

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Eigenbesitzer; Genitiv: des Eigenbesitzers, Plural: die Eigenbesitzer

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