Berufungsrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Berufungsrecht
- Lautschrift
-
[bəˈruːfʊŋsrɛçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|ru|fungs|recht
Bedeutungen (2)
ⓘ-
Gesamtheit der Gesetze und Vorschriften, die die Berufung (4) betreffen
- Grammatik
- ohne Plural
-
einer Person oder einer Instanz zustehendes Recht auf Berufung (4)
Grammatik
ⓘdas Berufungsrecht; Genitiv: des Berufungsrechts, Berufungsrechtes, Plural: die Berufungsrechte