Be­ru­fungs­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Berufungsrecht
Lautschrift
[bəˈruːfʊŋsrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|ru|fungs|recht

Bedeutungen (2)

  1. Gesamtheit der Gesetze und Vorschriften, die die Berufung (4) betreffen
    Grammatik
    ohne Plural
  2. einer Person oder einer Instanz zustehendes Recht auf Berufung (4)

Grammatik

das Berufungsrecht; Genitiv: des Berufungsrechts, Berufungsrechtes, Plural: die Berufungsrechte

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