Groß- und Klein­schrei­bung

Grundsätzlich gilt: Kleinschreibung ist der Normalfall.

Besonders zu regeln ist also die Großschreibung. Im Deutschen gilt Großschreibung für die folgenden vier Bereiche:

1. Satzanfänge

Wie Satzanfänge werden auch Überschriften und dergleichen behandelt.

2. Substantive und Substantivierungen

Eine Substantivierung liegt vor, wenn eine Wortform eines Wortes mit anderer Wortart wie ein Substantiv gebraucht wird. Substantive und Substantivierungen sind oft daran erkennbar, dass ihnen ein Artikel oder ein dekliniertes Adjektiv vorangeht oder ein entsprechendes Wort davor eingesetzt werden kann.

3. Namen

Einfache Namen sind gewöhnlich Substantive und werden auch von der vorangehenden Regelung abgedeckt. Bei mehrteiligen Eigennamen unterliegen aber auch viele Wörter anderer Wortart der Großschreibung.

4. Anredepronomen, insbesondere die Höflichkeitsformen

Darüber hinaus gilt:

Im Wortinnern erscheinen Großbuchstaben in der Regel nur bei (fachsprachlichen) Abkürzungen, in Zusammensetzungen mit Bindestrich und bei durchgehender Großschreibung.

  • EDV (Elektronische Datenverarbeitung), H2O (Wasser)
  • BVerfG (Bundesverfassungsgericht), OStudDir (Oberstudiendirektor[in])
  • Schiller-Theater, Fulltime-Job, U-Bahn, 8-Zylinder
  • NEUERÖFFNUNG, RÄUMUNGSVERKAUF

In bestimmten Kontexten gebräuchlich, aber nicht Gegenstand der amtlichen Rechtschreibregelung, sind Großbuchstaben im Wortinnern

  • zur Vermeidung der Doppelnennung männlicher und weiblicher Formen (BürgerInnen, KollegInnen; zu Alternativen vgl. D 98, D 156);
  • als gestalterisches Mittel zur Bezeichnung von Firmen, Produkten und Dienstleistungen (eBay®, BahnCard®, TeleBanking).

Solche Schreibungen werden kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt.

Die folgende Darstellung behandelt die Groß- und Kleinschreibung unter diesen Gesichtspunkten:

  • Substantive und ehemalige Substantive (D 67–71)
    vorgestern Nacht, abends, ich nehme teil
  • Substantivierungen (D 72–82)
    das Gute, im Dunkeln tappen, eine Acht schreiben, jeder Dritte, das Rechnen
  • Anredepronomen (Anredefürwörter) (D 83–85)
    Was hast du dir dabei gedacht? Haben Sie alles besorgen können?
  • Überschriften und Werktitel (D 86)
    Neue Rundschau, „Gefährliche Liebschaften“
  • Titel und Namen (D 87–91)
    Klein Dora, italienischer Salat, das Ulmer Münster, kafkaeske Gestalten
  • Satzanfang (D 92–96)
    De Gaulle starb am 9. November 1970. 's ist geradezu unglaublich!
  • Einzelbuchstaben und Abkürzungen (D 97)
    das A und O, US-amerikanisch

Zu weiteren Informationen:

Substantive und ehemalige Substantive

D 67

Substantive schreibt man groß <§ 55>. (Vgl. aber D 70, D 71.)

Zum Beispiel

  • Erde, Kindheit, Verständnis, Reichtum, Verwandtschaft, Verantwortung, Aktion, Genie, Rhythmus, Computer, Pizza, Karaoke, Make-up

D 68

  1. Auch in Zusammensetzungen und Aneinanderreihungen mit Bindestrich werden die Substantive großgeschrieben <§ 55 (2)>.

    Zum Beispiel

    • Mehrzweck-Küchenmaschine
    • Schwimm-Meisterschaft
    • das Schaurig-Schöne
    • Moskau-freundlich
    • in den 90er-Jahren
    • Mund-zu-Mund-Beatmung
    • Chrom-Molybdän-legiert
  2. Das erste Wort einer substantivischen Zusammensetzung oder Aneinanderreihung schreibt man auch dann groß, wenn es kein Substantiv ist <§ 57 (2)>.

    Zum Beispiel

    • Pro-Kopf-Verbrauch
    • Ad-hoc-Arbeitsgruppe
    • das Auf-der-faulen-Haut-Liegen
    • Aber nach D 97: n-Eck, y-Achse

D 69

Die Bezeichnungen von Tageszeiten nach Adverbien wie gestern, heute, morgen werden als Substantive angesehen und großgeschrieben <§ 55 (6)>.

Zum Beispiel

  • vorgestern Nacht (vgl.: vorgestern in der Nacht)
  • gestern Abend (vgl.: gestern am Abend)
  • heute Morgen
  • übermorgen Vormittag
  • heute Nachmittag
  • morgen Mittag

D 70

Aus Substantiven entstandene Wörter anderer Wortarten werden kleingeschrieben. Dazu gehören:

  1. Adverbien (auch solche auf -s);

    Zum Beispiel

    • mitten, kreuz und quer
    • abends, morgens, sonntags, anfangs, rings, teils, willens, rechtens (aber: eines Abends, jenes Morgens, des letzten Sonntags usw.)
  2. Adjektive (in Verbindung mit sein, werden, bleiben);

    Zum Beispiel

    • Mir ist/wurde angst.
      (Aber: Ich habe Angst.)
    • Sie blieb mir gram.
    • Du bist schuld daran.
  3. Präpositionen (Verhältniswörter),

    Zum Beispiel

    • dank, kraft, laut, statt, trotz, seitens, angesichts, namens, um ... willen
  4. unbestimmte Pronomen (Fürwörter) und Zahlwörter

    Zum Beispiel

    • ein bisschen (= ein wenig)
    • ein paar (= einige), aber: ein Paar (= zwei zusammengehörende) Schuhe

<§ 56 (1), (3), (4), (5)>.

D 71

Wenn ein (ursprüngliches) Substantiv mit einem Verb im Infinitiv zusammen- und kleingeschrieben wird (vgl. D 54), wird es auch in getrennter Stellung kleingeschrieben <§ 56 (2)>.

Zum Beispiel

  • teilnehmen, ich nehme an der Veranstaltung teil
    Aber
  • Anteil nehmen, ich nehme am Vorfall Anteil
  • maßhalten oder Maß halten,
    ich halte maß oder Maß

Zur Getrennt- und Zusammenschreibung vgl. D 54.

Substantivierungen

D 72

  1. Wie Substantive gebrauchte Adjektive und Partizipien werden in der Regel großgeschrieben.

    Zum Beispiel

    • das Gute, die Angesprochene, Altes und Neues; und Ähnliches (Abk. u. Ä.), wir haben Folgendes/das Folgende geplant; das der Schülerin Bekannte, das zu Beachtende, das dort zu Findende, der Einzelne, die Russisch-Orthodoxen
    • ein gut verständliches Englisch, etwas auf Englisch sagen; das Blau des Himmels, in Blau und Gelb
    • der zuletzt Genannte (oder Zuletztgenannte), die Rat Suchenden (oder Ratsuchenden) (zur Getrennt- und Zusammenschreibung vgl. D 58)
  2. Häufig zeigen vorangehende Wörter wie alles, etwas, nichts, viel, wenig den substantivischen Gebrauch an.

    Zum Beispiel

    • alles Gewollte, etwas [besonders] Gutes, nichts Wichtiges, viel Unnötiges, wenig Durchdachtes
  3. Großschreibung gilt auch für feste Wendungen, denen der Artikel oder eine Präposition mit (gegebenenfalls verschmolzenem) Artikel vorangeht.

    Zum Beispiel

    • des Langen und Breiten, auf dem Laufenden halten, eine Fahrt ins Blaue, im Freien, im Geheimen, im Allgemeinen, im Dunkeln tappen, zum Besten geben; es ist das Beste, wenn …
  4. Feste Wendungen aus einer bloßen Präposition (ohne Artikel) und einem deklinierten Adjektiv können groß- oder kleingeschrieben werden. Für adverbiale Wendungen mit nicht deklinierten Adjektiven gilt dagegen nur Kleinschreibung <§ 58 (3)>.

    Zum Beispiel

    • ohne Weiteres oder weiteres, seit Längerem oder längerem, von Weitem oder weitem
    • Aber nur: von fern, auf ewig, durch dick und dünn, über kurz oder lang
  5. Paarformeln zur Bezeichnung von Personen werden auch dann großgeschrieben, wenn sie nicht dekliniert sind <§ 57 (1)›.

    Zum Beispiel

    • ein Programm für Jung und Alt (wie: für Junge und Alte)

D 73

Wenn nach einem Adjektiv ein Substantiv eingespart worden ist, das sonst noch im Kontext vorkommt und daher ohne Weiteres ergänzt werden kann, schreibt man klein (= attributiv-elliptischer Gebrauch) <§ 58 (1)>.

Zum Beispiel

  • Mir gefallen alle Krawatten sehr gut. Besonders mag ich die gestreiften und die gepunkteten (= die gestreiften und gepunkteten Krawatten).
  • Sie war die aufmerksamste und klügste unter allen Zuhörerinnen.
  • Das blaue ist mein Auto.

D 74

Superlative mit am, nach denen man mit wie? fragen kann, schreibt man klein <§ 58 (2)›. (In diesen Fällen ist am nicht zu an dem auflösbar.)

Zum Beispiel

  • Diese Regel ist (wie?) am leichtesten zu lernen.
  • Etwas zu essen brauchen wir (wie?) am nötigsten.
    Aber: Es fehlt uns am (= an dem) Nötigsten.

D 75

In festen adverbialen Wendungen aus aufs oder auf das und Superlativ, die sich mit wie? erfragen lassen, kann das Adjektiv groß- oder kleingeschrieben werden <§ 58 E1>.

Zum Beispiel

  • Er erschrak aufs Äußerste oder aufs äußerste.
  • Alles hatte sich auf das Schönste oder auf das schönste geregelt.
  • Wir werden uns aufs Königlichste oder aufs königlichste amüsieren.
    Aber: Wir sind (worauf?) aufs Schlimmste gefasst.

D 76

  1. Wie Substantive gebrauchte Pronomen (Fürwörter) schreibt man groß <§ 57 (3)>. (Meist steht in diesen Fällen ein Artikel.)

    Zum Beispiel

    • jemandem das Du anbieten
    • ein gewisser Jemand
    • Der Hund ist eine Sie.
  2. Sonst schreibt man sie klein, auch wenn sie als Stellvertreter von Substantiven verwendet werden <§ 58 (4)>. (Vgl. aber zu den Anredepronomen D 83, D 84.)

    Zum Beispiel

    • Kommst du?
    • Da ist doch jemand!
    • Hier hat sich schon mancher verirrt.
    • Wenn einer eine Reise tut ...
    • Es ist alles bereit.
  3. Possessivpronomen (besitzanzeigende Fürwörter) in Verbindung mit dem bestimmten Artikel können auch großgeschrieben werden <§ 58 E3>.

    Zum Beispiel

    • Er sorgt für die Seinen oder seinen.
    • Wir haben das unsere oder Unsere zur Finanzierung des Projekts geleistet.

D 77

  1. Die Wörter viel, wenig, [der] eine, [der] andere können großgeschrieben werden, wenn ihr substantivischer Charakter hervorgehoben werden soll <§ 58 E4>.

    Zum Beispiel

    • Das Lob der vielen oder Vielen (= der breiten Masse) war ihr nicht wichtig.
    • Auf der Suche nach dem anderen oder Anderen (= nach einer neuen Welt) sein.
    • Die einen oder Einen sahen zu, die anderen oder Anderen halfen mit.
    • Die meisten oder Meisten blieben zu Hause.
  2. In der Regel werden sie jedoch mit allen ihren Deklinations- und Steigerungsformen kleingeschrieben <§ 58 (5)>.

    Zum Beispiel

    • Es gab viele, die nicht mitmachen wollten.
    • Den wenigsten war das bekannt.

D 78

Für Grundzahlen gilt:

  1. Weibliche Substantivierungen schreibt man groß. Sie bezeichnen dann oft eine Ziffer <§ 57 (4)>.

    Zum Beispiel

    • die Null, zwei Nullen
    • eine Eins, vier Einsen im Zeugnis
    • die verhängnisvolle Dreizehn
    • eine Sechs würfeln
    • eine Zwölf schießen
  2. Sonst werden Grundzahlen unter einer Million kleingeschrieben <§ 58 (6)>.

    Zum Beispiel

    • Alle vier waren jünger als zwanzig.
    • Es hatten sich an die fünfzig gemeldet.
    • Sie kam erst gegen zwölf.
    • Der Redner ist schon über achtzig.
    • Er fuhr über hundertsechzig.
    • die ersten zehn (aber: die zehn Ersten; vgl. D 80)

D 79

Die Wörter hundert, tausend oder Dutzend können klein- oder großgeschrieben werden, wenn mit ihnen unbestimmte, nicht in Ziffern schreibbare Mengen angegeben werden <§ 58 E5>.

Zum Beispiel

  • Auf dem Platz drängten sich Hunderte oder hunderte von Menschen.
  • Viele Hundert oder hundert kamen bei dem Erdbeben ums Leben.
  • Einige Tausend oder tausend kleiner Vögel verdunkelten die Sonne.
  • Es gab Dutzende oder dutzende von Reklamationen.
    Aber nur:
  • Wir erwarteten hundert Gäste (= 100 Gäste).
  • Das Boot kostete zehntausend Euro (= 10 000 Euro).
  • Ich kaufte zwei Dutzend Eier (= 24 Eier).

D 80

Bruchzahlen schreibt man groß, ausgenommen in Verbindung mit Maßeinheiten und in regionalen Uhrzeitangaben <§ 56 (6)>.

Zum Beispiel

  • ein Zehntel des Kuchens
  • ein zehntel Gramm (bei Auffassung als Maßeinheit aber auch: ein Zehntelgramm)
  • um viertel fünf (aber: um Viertel nach vier)

D 81

Wenn Wörter anderer Wortarten wie Substantive gebraucht werden, schreibt man sie groß <§ 57 (5)>. Dies betrifft:

  1. Adverbien;

    Zum Beispiel

    • Sie lebt nur im Heute, ein Gestern oder Morgen kennt sie nicht.
    • Auf das ganze Drum und Dran könnte ich verzichten.
  2. Präpositionen;

    Zum Beispiel

    • Wir müssen das Für und Wider abwägen.
  3. Interjektionen;

    Zum Beispiel

    • Mit dem üblichen Weh und Ach gab er ihr schließlich das Geld.
  4. Konjunktionen.

    Zum Beispiel

    • Entscheidend ist nicht nur das Ob, sondern auch das Wie.

Bei mehrteiligen, mit einem Bindestrich verbundenen Konjunktionen gilt die Großschreibung nur für das erste Wort <§ 57 E4>.

Zum Beispiel

  • Es gibt hier nur ein Sowohl-als-auch, kein Entweder-oder.

Vgl. auch D 26.

D 82

  1. Wie Substantive gebrauchte Infinitive (Grundformen) schreibt man groß <§ 57 (2)>.

    Zum Beispiel

    • das Rechnen, das Lesen, das Schreiben, [das] Verlegen von Rohren, im Sitzen und Liegen, für Hobeln und Einsetzen [der Türen], zum Verwechseln ähnlich, lautes Schnarchen
    • das Zustandekommen, beim Kuchenbacken sein (vgl. D 49-55)
    • das In-den-Tag-hinein-Leben (vgl. D 27)
  2. Bloße Infinitive (das heißt Infinitive ohne Artikel, Präposition oder nähere Bestimmung) können in bestimmten Fällen entweder als substantiviert oder als normale Verbformen aufgefasst werden. Man kann dann groß- oder kleinschreiben <§57 E3>.

    Zum Beispiel

    • ... weil Geben oder geben seliger denn Nehmen oder nehmen ist.
    • Die Kinder lernen Schwimmen oder schwimmen (vgl. Erweiterungsprobe: Die Kinder lernen das Schwimmen / im See schwimmen).
    • Aber zu unterscheiden: In diesem Kurs lernt man richtig atmen / richtiges Atmen (das deklinierte Adjektiv zeigt die Substantivierung an).

Anredepronomen (Anredefürwörter)

D 83

  1. Die [vertraulichen] Anredepronomen du und ihr sowie die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer werden im Allgemeinen kleingeschrieben <§ 66>.

    Zum Beispiel

    • Was hast du dir dabei gedacht?
      (Aber: Sie hat ihm das Du angeboten; vgl. D 76.)
    • Ich habe euch heute in der Stadt gesehen.
    • Wir wollen euretwegen keinen Ärger bekommen.
    • (Ebenso:) Wir wollen euretwegen keinen Ärger bekommen. Ich will mich nicht mit deinesgleichen abgeben.
  2. In Briefen kann auch großgeschrieben werden <§ 66 E>

    Zum Beispiel

    • Liebe Stefanie,
      wie hat Dir (oder dir) Dein (oder dein) Weihnachtsgeschenk gefallen? ...
      Herzliche Grüße
      Deine (oder deine) Petra

D 84

  1. Die Höflichkeitsanrede Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr werden immer großgeschrieben <§ 65>.

    Zum Beispiel

    • Haben Sie alles besorgen können?
    • Wie geht es Ihnen und Ihren Kindern?
    • Die Leistungen Ihrer Tochter haben sich deutlich verbessert.
    • (Ebenso:) Ich habe das Ihretwegen gemacht. Das ist nichts für Ihresgleichen.
  2. Das rückbezügliche Pronomen sich schreibt man dagegen klein <§ 66>.

    Zum Beispiel

    • Bei diesen Zahlen müssen Sie sich geirrt haben.
    • Sie können sich nicht vorstellen, was mir gestern passiert ist!

D 85

Die Pronomen in bestimmten älteren Anredeformen und Titeln schreibt man groß <§ 65 E1, E2>.

Zum Beispiel

  • Schweig Er!
  • Höre Sie mir gut zu!
  • Wollt Ihr Euch selbst überzeugen, edler Herr?
  • Führen Sie mich zu Seiner Exzellenz.
  • Auf das Wohl Ihrer Majestät, der Königin!

Überschriften und Werktitel

D 86

Das erste Wort eines Buch-, Film- oder Zeitschriftentitels, einer Überschrift o. Ä. wird großgeschrieben <§ 53 (1)>.

Zur Kennzeichnung von zitierten Überschriften und Werktiteln mit Anführungszeichen oder Schriftauszeichnung vgl. D 8 (einschließlich Erläuterung).

Zum Beispiel

  • Der Artikel stand in der Neuen Rundschau.
  • Er hat in dem Film „Der Totmacher“ die Hauptrolle gespielt.
  • Heinrich Mann übersetzte „Die gefährlichen Liebschaften“ (oder: die „Gefährlichen Liebschaften“) aus dem Französischen. Cécile ist eine Hauptfigur in den „Gefährlichen Liebschaften“.
  • Der Aufsatz hat die Überschrift „Mein schönstes Ferienerlebnis“.

Namen

D 87

Das erste Wort eines Straßennamens wird großgeschrieben, ebenso alle zum Namen gehörenden Adjektive und Zahlwörter <§ 60 (2.2)>. (Vgl. auch D 161.)

Zum Beispiel

  • Lange Gasse
  • Neuer Markt
  • Auf dem Sand
  • An den Drei Pfählen
  • In der Mittleren Holdergasse
  • Von-Repkow-Platz

D 88

  1. Alle zu einem mehrteiligen Namen gehörenden Adjektive, Partizipien, Pronomen und Zahlwörter schreibt man groß <§ 60>.

    Zum Beispiel

    • Klein Dora, Friedrich der Große, Friedrich der Dritte, der Große Kurfürst, der Alte Fritz, Unsere Liebe Frau (Maria), der Schiefe Turm von Pisa, die Ewige Stadt (Rom), der Große Bär (Sternbild), der Indische Ozean, das Kap der Guten Hoffnung, die Schwäbische Alb, Vereinigte Staaten von Amerika, Gasthaus zur Alten Post, Medizinische Klinik des Städtischen Krankenhauses Wiesbaden, Statistisches Bundesamt, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Institut für Deutsche Sprache, der Westfälische Friede, das Elisabethanische Zeitalter, der Zweite Weltkrieg, die Acht Alten Orte der Eidgenossenschaft
  2. Nicht am Anfang des Namens stehende Adjektive werden gelegentlich auch kleingeschrieben <§ 60 E2>.

    Zum Beispiel

    • Gesellschaft für deutsche Sprache, Institut für angewandte Umweltforschung

D 89

Feste Begriffe aus Adjektiv und Substantiv sind keine Namen. Bei einigen davon werden aber die Adjektive trotzdem wie bei Namen großgeschrieben. Man kann hierin eine Art Begriffsgroßschreibung sehen.

  1. Die Kleinschreibung des Adjektivs ist der Normalfall. Das heißt, Großschreibung ist nur bei bestimmten Verbindungen üblich <§ 63 (1.1)>.
    Kleinschreibung des Adjektivs gilt auch für bildhafte Vergleiche, die in der Gegenwartssprache noch als solche wirken, sich also nicht verselbstständigt haben <§ 63 (1.2)>. Vgl. auch Punkt 3 b.

    Zum Beispiel

    • die absolute Mehrheit
    • die alten Sprachen
    • der freie Mitarbeiter
    • das geistige Eigentum
    • der genetische Fingerabdruck
    • die innere Sicherheit
    • die kalte Platte
    • die natürliche Person
    • das stille Wasser
    • der blinde Passagier
    • der wilde Streik
    • der kleine Mann
    • der harte Kern
    • die graue Maus
    • der rote Teppich
    • ein teures Pflaster
  2. Bei den folgenden Verbindungen wird das Adjektiv großgeschrieben:
    1. bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen sowie fakultativ bei Funktions- und Berufs­bezeichnungen <§ 63 (2.2), (3), E4>;

      Zum Beispiel

      • Königliche Hoheit
      • Heiliger Vater
      • die Erste Vorsitzende (als Amtsbezeichnung nur so, sonst auch: die erste Vorsitzende)
      • Regierender Bürgermeister (als Amtsbezeichnung nur so, sonst auch: regierender Bürgermeister)
      • der Leitende Akademische Direktor (als Amtsbezeichnung nur so, sonst auch: der leitende akademische Direktor)
      • die technische oder Technische Direktorin
      • der technische oder Technische Assistent
      • der kaufmännische oder Kaufmännische Geschäftsführer
      • die medizinische oder Medizinische Fachangestellte
    2. bei gesetzlichen und kirchlichen Feier- oder Gedenktagen <§ 63 (3.2)›, fakultativ auch bei besonderen Kalendertagen und Anlässen <§ 63 E4>;

      Zum Beispiel

      • der Erste Mai
      • der Heilige Abend
      • das neue oder Neue Jahr
      • die goldene oder Goldene Hochzeit
    3. bei Gattungen, Arten und Rassen der Botanik und der Zoologie <§ 63 E3>.

      Zum Beispiel

      • das Fleißige Lieschen (Impatiens walleriana)
      • die Schwarze Mamba (Dendroaspis polylepis)
    4. Bei einigen Verbindungen ist die Großschreibung fakultativ.
      • Dies gilt für begriffliche Einheiten weiterer Fachsprachen <§ 63 (2.2), E2>.

        Zum Beispiel

        • Politik, Verwaltung, Recht: die dringliche oder Dringliche Anfrage, die aktuelle oder Aktuelle Stunde, das neue oder Neue Steuerungsmodell, der gelbe oder Gelbe Sack, die mittlere oder Mittlere Reife, der letzte oder Letzte Wille
        • Mathematik: der goldene oder Goldene Schnitt
        • Wirtschaft: der neue oder Neue Markt
        • Medizin: die multiple oder Multiple Sklerose, die erste oder Erste Hilfe
        • Astronomie: das schwarze oder Schwarze Loch
        • Sport: die rote oder Rote Karte, das gelbe oder Gelbe Trikot
        • Kochkunst: der falsche oder Falsche Hase, italienischer oder Italienischer Salat
      • Außerdem kann man mit Großschreibung anzeigen, dass eine Verbindung eine Gesamtbedeutung angenommen hat, die nicht ohne Weiteres aus ihren Teilen hervorgeht <§ 63 (2.1)>. Vgl. aber auch Punkt 1.

        Zum Beispiel

        • der blaue oder Blaue Brief (= Verwarnungsschreiben)
        • der runde oder Runde Tisch (= Verhandlungstisch, Verhandlungsrunde)
        • das schwarze oder Schwarze Brett (= Anschlagtafel)
        • das zweite oder Zweite Gesicht (= Fähigkeit des Hellsehens)

D 90

  1. Von geografischen Namen abgeleitete Wörter auf -er schreibt man immer groß <§ 61>.

    Zum Beispiel

    • das Ulmer Münster
    • eine Kölner Firma
    • die Schweizer Uhrenindustrie
    • die Wiener Kaffeehäuser
  2. Die von geografischen Namen abgeleiteten Adjektive auf -isch schreibt man klein, außer wenn sie Teil eines Namens sind <§ 62>.

    Zum Beispiel

    • chinesische Seide
    • böhmische Dörfer
    • ein atlantisches Tiefdruckgebiet
      aber: der Atlantische Ozean (vgl. D 88)

(Vgl. auch D 141, D 142.)

D 91

  1. Von Personennamen abgeleitete Adjektive werden kleingeschrieben <§ 62>.

    Zum Beispiel

    • platonische Schriften, platonische Liebe
    • kafkaeske Gestalten
    • eulenspiegelhaftes Treiben
    • vorlutherische Bibelübersetzungen
    • darwinistische Auffassungen
  2. Adjektive auf -sch werden großgeschrieben, wenn die Grundform des Namens mit einem Apostroph verdeutlicht wird ‹§ 62›. (Vgl. D 16.)

    Zum Beispiel

    • die darwinsche oder Darwin’sche Evolutionstheorie
    • das ohmsche oder Ohm’sche Gesetz, der ohmsche oder Ohm’sche Widerstand
      (Aber nur groß, da als Ganzes ein Name:) der Halleysche oder Halley’sche Komet

Satzanfang

Wenn in den folgenden Ausführungen (D 92–96) von Groß- oder Kleinschreibung gesprochen wird, geht es immer nur darum, ob Satzanfangsgroßschreibung vorliegt oder nicht. Großschreibung aus anderen Gründen (z. B. Großschreibung der Substantive) ist ausgeblendet.

D 92

Das erste Wort eines selbstständigen Satzes (zu dem auch ein oder mehrere Teilsätze gehören können) schreibt man groß <§ 54>. (Vgl. aber D 96.)

Zum Beispiel

  • Wir fangen um 9 Uhr an.
  • Was ist das?
  • Komm!
  • Wenn das Wetter so bleibt, fahren wir ins Grüne.
  • De Gaulle starb am 9. November 1970.
  • Vgl. hierzu das Nachfolgende.

Zu Überschriften vgl. D 86.

D 93

  1. Das erste Wort eines angeführten Satzes wird großgeschrieben <§ 54 (1) u. (2)>.

    Zum Beispiel

    • Sie rief: „Es ist alles in Ordnung!“
    • Mit seinem ständigen „Ich mag nicht!“ ging er uns allen auf die Nerven.
  2. Nach einem Doppelpunkt wird ein selbstständiger Satz in der Regel großgeschrieben <§ 54 (1)>.

    Zum Beispiel

    • Beachten Sie folgenden Hinweis: Alle Bänke sind frisch gestrichen.
    • Gebrauchsanweisung: Soweit nicht anders verordnet, sollte alle zwei Stunden eine Tablette eingenommen werden.

D 94

Wenn bei direkter Rede der Begleitsatz (übergeordneter Satz) eingeschoben ist oder ihr folgt, beginnt er klein <§ 54 (3)>.

Zum Beispiel

  • „Wohin gehst du?“, fragte er.
  • „Nach Hause“, antwortete sie.
  • Sie schrie: „Niemals!“, und schlug die Tür zu.

D 95

Wenn ein selbstständiger Satz in einen anderen Satz eingeschoben ist, wird das erste Wort kleingeschrieben <§ 54 (4)>.

Zum Beispiel

  • Mein Bruder (du hast ihn doch kennengelernt?) heiratet im September.
  • Der Staat hat – das behauptet jedenfalls die Regierung – keinen Spielraum für Steuersenkungen.

Vgl. auch Gedankenstrich (D 45, D 46) und Klammern (D 98, D 99).

D 96

Mit Apostroph beginnende sowie auf Auslassungspunkte folgende Wörter bleiben am Satzanfang unverändert <§ 64 (6)>.

Zum Beispiel

  • ’s ist geradezu unglaublich!
  • ’nen neuen Bleistift bräuchte ich.
  • ’ne Menge Geld hat das gekostet.
  • ’nauf mit euch!
  • ... und fertig ist das Mondgesicht!

Einzelbuchstaben und Abkürzungen

Wie Substantive gebrauchte einzelne Buchstaben schreibt man üblicherweise groß. Meint man aber den Kleinbuchstaben, wie er im Schriftbild vorkommt, schreibt man meist klein.

  • das A und O
  • jemandem ein X für ein U vormachen
  • der Punkt auf dem i
  • das n in Land

D 97

Die Groß- und Kleinschreibung von Abkürzungen, zitierten Wörtern und Einzelbuchstaben ändert sich in Zusammensetzungen mit Bindestrich nicht <§ 55 (1), (2)>.

Zum Beispiel

  • US-amerikanisch
  • TÜV-geprüft
  • n-Eck
  • pH-Wert
  • ca.-Preis
  • dass-Satz (aber ohne Bindestrich: Dasssatz)
    (groß oder klein: das Zungen-R, das Zungen-r; s-förmig, S-förmig; aber nur: T-förmig)
  • das Dehnungs-h