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Punkt nach frei stehenden Zeilen

In diesem Artikel lesen Sie, ob und wann zum Beispiel bei Überschriften, Bildunterschriften oder Fußnoten ein Punkt zu setzen ist.

Nach frei stehenden Zeilen, beispielsweise Überschriften, Werktiteln oder Schlagzeilen, wird kein Punkt gesetzt, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um einzelne Wörter oder vollständige Sätze handelt. Auch die Position der Zeile (Zeilenmitte oder Zeilenrand) spielt keine Rolle.

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Setzt sich eine Überschrift aus mehreren Sätzen zusammen, bleibt der letzte Satz ohne Punkt.

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Fragezeichen oder Ausrufezeichen dürfen am Ende einer frei stehenden Zeile allerdings nicht weggelassen werden.

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Auch Bildunterschriften werden nicht mit Punkt versehen, vor allem wenn es sich nicht um vollständige Sätze handelt. Bestehen Bildunterschriften allerdings aus mehreren Sätzen, wird im Allgemeinen der Punkt gesetzt.

Eine gewisse Sonderstellung nehmen Fußnoten ein. Der Schlusspunkt kann entfallen, insbesondere wenn eine Fußnote nur einzelne Wörter enthält. Da Fußnoten aber häufig als verkürzte Sätze empfunden werden, wird der Punkt oft gesetzt, vor allem wenn auch Fußnoten mit ganzen Sätzen vorhanden sind.

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Anführungszeichen bei Titeln, kurzen Äußerungen u. Ä.

Hier geht es mal wieder um Anführungszeichen, allerdings nicht in Verbindung mit wörtlicher Rede, sondern mit zitierten Elementen.

Das Komma im vorderen Teil des Satzes

Hier geht es um das Komma, das nach bestimmten Elementen, die am Anfang des Satzes stehen, gesetzt werden kann oder soll oder muss.

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