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In diesem Artikel geht es um die Frage, in welchen (Zweifels-)Fällen man ein Possessiv- und wann ein Demonstrativpronomen verwendet.
Das Demonstrativpronomen der, die, das hat im Singular die Genitivformen dessen (im Maskulinum), deren (im Femininum), dessen (im Neutrum) und im Plural deren (für alle drei Genera).
Diese Genitivformen verwendet man gern anstelle der Possessive ihr bzw. sein – und zwar dann, wenn es gilt, Missverständnisse zu vermeiden. Missverständlich wäre zum Beispiel ein Satz wie: Der Manager des Bundesligisten stauchte den Trainer und seinen Assistenten gehörig zusammen. Hier ist nämlich durchaus nicht klar, wessen Assistent gemeint ist. Das kann man aber klären, wenn man die entsprechende Genitivform des Demonstrativpronomens verwendet, denn diese bezieht sich stets auf das letztgenannte mögliche Bezugswort: In Der Manager des Bundesligisten stauchte den Trainer und dessen Assistenten gehörig zusammen geht es eindeutig um den Assistenten des Trainers.
Völlig unnötig ist es, das Possessivpronomen durch das entsprechende Demonstrativpronomen in Fällen zu ersetzen, die unmissverständlich sind: Der Manager des Bundesligisten stauchte die Trainerin und ihren (unnötig: deren) Assistenten gehörig zusammen.