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Groß- oder Kleinschreibung am Satzanfang

Sicher ist, dass am Satzanfang großgeschrieben wird. Oder etwa doch nicht? Schauen wir mal …

Eine ziemlich geläufige Regel ist: Am Satzanfang schreibt man groß. Nur: Was gilt als Satzanfang? Ein Wort, das ist klar. Aber auch ein Apostroph zum Beispiel kann ein Satzanfang sein. Die auf den Apostroph folgende verkürzte Form wird dann kleingeschrieben: ’ne ganze Menge Käse für so ’ne kleine Hausmaus. ’s ist Mist. Und nach Auslassungspunkten am Satzanfang wird so geschrieben, wie man auch mitten im Satz schreiben würde (oder sollte): … war Schweigen. … und verschwand. … Fische vor allem. Gleiches gilt nach Zahlen: 1973 wurde Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen. Streng genommen wird hier also nicht „am Satzanfang kleingeschrieben“, sondern den Satzanfang bilden Apostroph, Auslassungspunkte oder Zahlen.

Noch ein anderer Fall: Ein in Anführungszeichen gesetztes oder ein durch Schriftauszeichnung hervorgehobenes Wort am Satzanfang bleibt ebenfalls häufig unverändert: „arbeiten“, „chillen“ und „dauern“ sind Verben. hassen und Hessen gehören zu unterschiedlichen Wortkategorien.

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