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Besondere Maß­bezeich­nungen

Zuweilen lässt sich das Maß einer Sache viel sinnfälliger mit dem Finger, dem Daumen oder der Hand angeben als in abstrakten Maßeinheiten. Während es solche alltagstauglichen Größenordnungen unserer Vorstellung leicht machen, sind sie in puncto Rechtschreibung manchmal recht knifflig. Wir zeigen Ihnen, wie sie sich sicher handhaben lassen.

Hand, Fuß, Finger, Daumen und Arm – alle diese und noch weitere Körperteile nutzen wir, um anderen Menschen eine ungefähre Größenvorstellung von bestimmten Dingen zu vermitteln. Eine Tür kann eine Hand breit offen stehen. Ein zwei Fuß breiter Pfad kann durch eine Wiese führen. Ein Spalt ist möglicherweise kaum einen Finger breit. In diesen Fällen wird getrennt geschrieben, weil der genannte Körperteil (mit vorangehendem Artikel, Zahlwort o. Ä.) das Adjektiv breit oder lang näher bestimmt.

Handelt es sich hingegen um ein adjektivisches Kompositum, so schreibt man zusammen und klein: Die Tür steht handbreit offen. Der Rand neben dem Text ist nur daumenbreit. Ein fußbreiter Pfad schlängelt sich durch die Wiese. Ebenso: ein armlanger Stab, hüfthohes Gras, knietiefer Schnee.

In manchen Fällen hat sich eine körperbezogene Größenangabe als feste Maßeinheit – vergleichbar mit anderen Einheiten wie Meter oder Zentimeter – etabliert. Handelt es sich um eine solche substantivierte Maßangabe, so wird sie zusammen und groß oder aber getrennt geschrieben: Sie wichen keinen Fußbreit (auch: keinen Fuß breit) zurück. Das Ziel ist auf der Karte nur zwei Fingerbreit (auch: Finger breit) vom Ausgangspunkt entfernt. Sie schlug den Nagel einen Fingerbreit (auch: Finger breit) über der Markierung in die Wand.

Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass ein Beispielsatz aus dem ersten Abschnitt genau genommen in diese Kategorie fällt, d. h. zwei Schreibweisen zulässt: Eine Tür kann nämlich sowohl eine Handbreit als auch eine Hand breit offen stehen.

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