in­ap­pel­la­bel

Wortart:
Adjektiv
Gebrauch:
veraltet
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
inappellabel

Rechtschreibung

Worttrennung
in|ap|pel|la|bel

Bedeutung

keine Möglichkeit mehr bietend, ein Rechtsmittel einzulegen, durch Berufung nicht anfechtbar (von gerichtlichen Entscheidungen)

Herkunft

lateinisch-neulateinisch

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