gewillkürt 🗣 𝗳 𝕏 ✉ Wortart: ⓘ Adjektiv Gebrauch: ⓘ Rechtssprache Häufigkeit: ⓘ ▒░░░░ Aussprache: ⓘ Betonung gewillkürt Rechtschreibung ⓘ Worttrennung ge|will|kürt Bedeutung ⓘ nicht nach dem Gesetz, sondern durch Verfügung des Erblassers oder Vereinbarung der Vertragspartner erfolgend Herkunft ⓘ mittelhochdeutsch gewillekurt, 2. Partizip von: willekurn (mitteldeutsch), willekürn = freiwillig wählen, beschließen, zu Willkür