erb­fä­hig

Wortart:
Adjektiv
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
erbfähig
Lautschrift
[ˈɛrpfɛːɪç]

Rechtschreibung

Worttrennung
erb|fä|hig

Bedeutung

die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Erbes (1) erfüllend

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