aktenkundig
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- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Gebrauch: ⓘ
- Amtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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aktenkundig
- Lautschrift
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[ˈaktn̩kʊndɪç]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ak|ten|kun|dig
Bedeutung
ⓘin Akten vermerkt, durch eine Akte beweisbar, belegbar
- Beispiel
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- ihre Psychose ist aktenkundig