Waffenschein, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Waffenschein
- Lautschrift
-
[ˈvafn̩ʃaɪ̯n]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Waf|fen|schein
Bedeutung
ⓘbehördliche Genehmigung zum Führen von Schusswaffen
- Beispiele
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- für so eine Pistole braucht man einen Waffenschein
- haben Sie einen Waffenschein?
- 〈in übertragener Bedeutung:〉 (umgangssprachlich scherzhaft) für die Stöckelabsätze braucht sie eigentlich einen Waffenschein