Volksgericht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- früher
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Volksgericht
- Worttrennung
- Volks|ge|richt
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(nach altdeutschem Recht) Gericht, bei dem im Unterschied zum Gericht des Königs die Rechtsfindung durch das Volk geschieht
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Sondergericht zur Verfolgung bestimmter politischer Straftaten