Ver­bots­irr­tum, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Verbotsirrtum
Lautschrift
[fɛɐ̯ˈboːtsʔɪrtuːm]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ver|bots|irr|tum

Bedeutung

in der Verkennung des Verbotenseins einer eigenen Handlung bestehender Irrtum eines Täters

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