Schuld­ner­ver­zeich­nis, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Schuldnerverzeichnis

Rechtschreibung

Worttrennung
Schuld|ner|ver|zeich|nis

Bedeutung

beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis, in dem alle Schuldner, die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung den Offenbarungseid leisten oder eine Haftstrafe verbüßen mussten, bis zum Nachweis der Befriedigung des Gläubigers registriert sind

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