Schuldnerverzeichnis, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Schuldnerverzeichnis
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Schuld|ner|ver|zeich|nis
Bedeutung
ⓘbeim Amtsgericht geführtes Verzeichnis, in dem alle Schuldner, die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung den Offenbarungseid leisten oder eine Haftstrafe verbüßen mussten, bis zum Nachweis der Befriedigung des Gläubigers registriert sind