Schein­kauf­mann, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Scheinkaufmann

Rechtschreibung

Worttrennung
Schein|kauf|mann

Bedeutung

Person oder Gesellschaft, die den Anschein erweckt, ein kaufmännisches Gewerbe zu betreiben, Vollkaufmann zu sein, obwohl dies nicht der Wirklichkeit entspricht

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