Re­trakt, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache veraltet
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Retrakt

Rechtschreibung

Worttrennung
Re|trakt

Bedeutung

Befugnis, eine fremde, von einem Eigentümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem und jedem weiteren Besitzer zum ursprünglichen Kaufpreis an sich zu nehmen; Näherrecht

Herkunft

lateinisch

Grammatik

der Retrakt; Genitiv: des Retrakt[e]s, Plural: die Retrakte

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