Retrakt, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache veraltet
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Retrakt
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Re|trakt
Bedeutung
ⓘBefugnis, eine fremde, von einem Eigentümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem und jedem weiteren Besitzer zum ursprünglichen Kaufpreis an sich zu nehmen; Näherrecht
Herkunft
ⓘlateinisch
Grammatik
ⓘder Retrakt; Genitiv: des Retrakt[e]s, Plural: die Retrakte