Reichsrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Reichsrecht
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Reichs|recht
Bedeutung
ⓘRecht des Deutschen Reiches (im Unterschied zum Landesrecht)
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- Reichsrecht bricht Landesrecht (bezogen auf eine Sache, die wichtiger ist als etwas anderes [alter Rechtsgrundsatz; brechen (4a)])
Grammatik
ⓘohne Plural