Re­al­akt, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Realakt

Rechtschreibung

Worttrennung
Re|al|akt

Bedeutung

rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. der Erwerb eines Besitzes)

Grammatik

der Realakt; Genitiv: des Realakt[e]s, Plural: die Realakte

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