Realakt, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Realakt
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Re|al|akt
Bedeutung
ⓘrein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. der Erwerb eines Besitzes)
Grammatik
ⓘder Realakt; Genitiv: des Realakt[e]s, Plural: die Realakte