Nach­bür­ge, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Nachbürge

Rechtschreibung

Worttrennung
Nach|bür|ge

Bedeutung

zusätzlicher Bürge (der zur Zahlung herangezogen wird, wenn Schuldner oder Bürge nicht zahlen)

Grammatik

der Nachbürge; Genitiv: des Nachbürgen, Plural: die Nachbürgen

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