Mahn­ver­fah­ren, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Mahnverfahren
Lautschrift
[ˈmaːnfɛɐ̯faːrən]

Rechtschreibung

Worttrennung
Mahn|ver|fah|ren

Bedeutung

vereinfachtes gerichtliches Verfahren, bei dem einem Schuldner ein Mahnbescheid ohne vorherige gerichtliche Verhandlung zugestellt wird

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