Kon­ku­bi­nat, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Konkubinat

Rechtschreibung

Worttrennung
Kon|ku|bi|nat

Bedeutung

eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung

Beispiel
  • im Konkubinat leben

Herkunft

lateinisch concubinatus, zu: concubinus = Beischläfer, zu: cubare = liegen; mit jemandem schlafen; ursprünglich = gesetzlich erlaubte außereheliche Gemeinschaft für Personen, die nach römischem Recht eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z. B. Freigelassene

Grammatik

das Konkubinat; Genitiv: des Konkubinat[e]s, Plural: die Konkubinate

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