Konkubinat, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Konkubinat
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Kon|ku|bi|nat
Herkunft
ⓘlateinisch concubinatus, zu: concubinus = Beischläfer, zu: cubare = liegen; mit jemandem schlafen; ursprünglich = gesetzlich erlaubte außereheliche Gemeinschaft für Personen, die nach römischem Recht eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z. B. Freigelassene
Grammatik
ⓘdas Konkubinat; Genitiv: des Konkubinat[e]s, Plural: die Konkubinate