In­ter­ven­ti­ons­kla­ge, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtswissenschaft
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Interventionsklage

Rechtschreibung

Worttrennung
In|ter|ven|ti|ons|kla|ge

Bedeutung

Klage gegen eine Zwangsvollstreckung, die nicht vom Schuldner selbst, sondern von einem Dritten erhoben wird

Grammatik

die Interventionsklage; Genitiv: der Interventionsklage, Plural: die Interventionsklagen

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