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Haus­ju­rist, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
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Aussprache:
Betonung
Hausjurist

Rechtschreibung

Worttrennung
Haus|ju|rist

Bedeutungen (2)

  1. von einer Firma, Bank o. Ä. angestellter Jurist, der sich ausschließlich mit den rechtlichen Belangen befasst
  2. Jurist, der einen Betrieb o. Ä. in rechtlichen Angelegenheiten berät und an den sich der Betrieb in Rechtsfragen immer wendet
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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Synonyme zu Hausjurist und Hausjuristin

Grammatik

der Hausjurist; Genitiv: des Hausjuristen, Plural: die Hausjuristen

Duden-Mentor Duden – Die deutsche Rechtschreibung

Häufige Fehler und Falschschreibweisen