Hausjurist, der
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Hausjurist
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Haus|ju|rist
Bedeutungen (2)
ⓘ-
von einer Firma, Bank o. Ä. angestellter Jurist, der sich ausschließlich mit den rechtlichen Belangen befasst
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Jurist, der einen Betrieb o. Ä. in rechtlichen Angelegenheiten berät und an den sich der Betrieb in Rechtsfragen immer wendet
Synonyme zu Hausjurist und Hausjuristin
ⓘ- Justiziar, Justiziarin, Hausjuristin; (Rechtssprache) Syndikus
Grammatik
ⓘder Hausjurist; Genitiv: des Hausjuristen, Plural: die Hausjuristen