Syn­di­kus, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Syndikus

Rechtschreibung

Worttrennung
Syn|di|kus

Bedeutung

ständiger Rechtsbeistand eines großen Unternehmens, eines Verbandes, einer Handelskammer

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

lateinisch syndicus = Rechtsbevollmächtigter einer Stadt oder Gemeinde < griechisch sýndikos = Sachverwalter, Anwalt, zu: sýn = zusammen und díkē = Weise, Sitte; Recht; Rechtssache

Grammatik

der Syndikus; Genitiv: des Syndikus, Plural: die Syndizi und Syndikusse

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