Haus­ju­ris­tin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Hausjuristin
Lautschrift
[ˈhaʊ̯sjurɪstɪn]

Rechtschreibung

Worttrennung
Haus|ju|ris|tin

Bedeutungen (2)

  1. von einer Firma, Bank o. Ä. angestellte Juristin, die sich ausschließlich mit den rechtlichen Belangen befasst
  2. Juristin, die einen Betrieb o. Ä. in rechtlichen Angelegenheiten berät und an die sich der Betrieb in Rechtsfragen immer wendet

Synonyme zu Hausjuristin und Hausjurist

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