Hass­ver­bre­chen, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Aussprache:
Betonung
Hassverbrechen

Rechtschreibung

Worttrennung
Hass|ver|bre|chen

Bedeutung

vorsätzlich begangene, politisch oder weltanschaulich motivierte Straftat, die sich gegen eine Person richtet, die mutmaßlich oder tatsächlich einer dem Täter, der Täterin verhassten gesellschaftlichen Gruppe angehört, oder die gegen eine mit dieser Gruppe im Zusammenhang stehende Person, Sache oder Institution gerichtet ist

Beispiel
  • wegen eines Hassverbrechens angeklagt, verurteilt werden

Grammatik

das Hassverbrechen; Genitiv: des Hassverbrechens, Plural: die Hassverbrechen

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