Halsgericht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Halsgericht
- Lautschrift
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[ˈhalsɡərɪçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Hals|ge|richt
Bedeutung
ⓘim späten Mittelalter Gericht für schwere Verbrechen
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch halsgerichte = Befugnis, über den Hals, d. h. über Leben und Tod zu richten
Grammatik
ⓘdas Halsgericht; Genitiv: des Halsgerichts, Halsgerichtes, Plural: die Halsgerichte