Cyberkrimineller
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- Wortart: ⓘ
- substantiviertes Adjektiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- EDV
- Aussprache: ⓘ
-
- Lautschrift
-
[ˈsaɪ̯bɐ…]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Cy|ber|kri|mi|nel|ler
Bedeutung
ⓘmännliche Person, die (als Hacker) illegale Handlungen im Computer- oder Telekommunikationsbereich verübt, besonders im Internet
- Beispiele
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- ein Cyberkrimineller wurde zu mehrjähriger Haft verurteilt
- einen Cyberkriminellen festnehmen
Herkunft
ⓘvgl. Cybercrime
Grammatik
ⓘvgl. Krimineller