Beliehene
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- Wortart: ⓘ
- substantiviertes Adjektiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Beliehene
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|lie|he|ne
Bedeutung
ⓘnatürliche weibliche oder juristische Person, der von der öffentlichen Verwaltung hoheitliche Aufgaben übertragen werden (z. B. Schornsteinfegerin)
- Beispiel
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- als Beliehene hoheitliche Aufgaben erfüllen
Grammatik
ⓘdie Beliehene/eine Beliehene; der/einer Beliehenen, die Beliehenen/zwei Beliehene