Be­lie­he­ne

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Aussprache:
Betonung
Beliehene

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|lie|he|ne

Bedeutung

natürliche weibliche oder juristische Person, der von der öffentlichen Verwaltung hoheitliche Aufgaben übertragen werden (z. B. Schornsteinfegerin)

Beispiel
  • als Beliehene hoheitliche Aufgaben erfüllen

Grammatik

die Beliehene/eine Beliehene; der/einer Beliehenen, die Beliehenen/zwei Beliehene

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