Be­lie­he­ner

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Aussprache:
Betonung
Beliehener

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|lie|he|ner

Bedeutung

natürliche männliche oder juristische Person, der von der öffentlichen Verwaltung hoheitliche Aufgaben übertragen werden (z. B. Schornsteinfeger)

Beispiel
  • Kaminkehrer üben als Beliehene staatliche Aufgaben aus
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Beliehene/ein Beliehener; des/eines Beliehenen, die Beliehenen/zwei Beliehene

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