Beliehener
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- Wortart: ⓘ
- substantiviertes Adjektiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Beliehener
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|lie|he|ner
Bedeutung
ⓘnatürliche männliche oder juristische Person, der von der öffentlichen Verwaltung hoheitliche Aufgaben übertragen werden (z. B. Schornsteinfeger)
- Beispiel
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- Kaminkehrer üben als Beliehene staatliche Aufgaben aus
Grammatik
ⓘder Beliehene/ein Beliehener; des/eines Beliehenen, die Beliehenen/zwei Beliehene