eximieren
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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eximieren
Rechtschreibung
ⓘ- Von Duden empfohlene Trennung
- exi|mie|ren
- Alle Trennmöglichkeiten
- ex|i|mie|ren
Bedeutung
ⓘvon einer Verbindlichkeit, besonders von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates, befreien
Herkunft
ⓘlateinisch eximere = herausnehmen; befreien, entheben, zu: emere = nehmen
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“