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Hier widmen wir uns der Frage, was vermeintliche von mutmaßlichen Verbrechern unterscheidet.
Immer wieder mal taucht in Zeitungsberichten die Formulierung der vermeintliche Täter auf, wenn davon ausgegangen wird, dass es sich beim Festgenommenen mit hoher Wahrscheinlichkeit um den Täter handelt: Zum Tatmotiv schwieg der vermeintliche Attentäter beharrlich. Eine vermeintliche Komplizin wurde am nächsten Tag in ihrer Wohnung festgenommen.
Das Adjektiv vermeintlich bedeutet „irrtümlich“ oder „fälschlich vermutet“, „scheinbar“, ein vermeintlicher Täter ist also Opfer einer Verwechslung und – zumindest, was den Tatvorwurf betrifft – nicht schuldig.
Richtig wäre in oben genanntem Zusammenhang das Adjektiv mutmaßlich in der Bedeutung „aufgrund bestimmter Tatsachen möglich, wahrscheinlich“. Es müsste also lauten: Zum Tatmotiv schwieg der mutmaßliche Attentäter beharrlich. Eine mutmaßliche Komplizin wurde am nächsten Tag in ihrer Wohnung festgenommen.
Vermeintlich wiederum hat seine Berechtigung in einem Satz wie: Der vermeintliche Gangster entpuppte sich als harmloser Tourist.