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In diesem Artikel behandeln wir die phonetischen Feinheiten geschlechter- und gendergerechter Personenbezeichnungen, also zum Beispiel den lautlichen Unterschied zwischen „Ulmer*innen“ und „Ulmerinnen“.
Im schriftlichen Sprachgebrauch haben sich im Deutschen verschiedene Methoden etabliert, Personenbezeichnungen zu bilden, die alle Geschlechter bzw. Geschlechtsidentitäten umfassen; das betrifft besonders Pluralformen. Umgesetzt wird dies vor allem mit Asterisk (Schreiber*innen), Unterstrich (Sprecher_innen) oder Doppelpunkt (Leser:innen).
Im mündlichen Sprachgebrauch entspricht dieser schriftlichen Vielfalt im Wesentlichen eine Realisierung: Das Suffix -innen wird stärker akzentuiert (vor allem durch eine Anhebung der Sprechlautstärke) und vor diesem wird ein Glottisschlag (Knacklaut) [ʔ] eingeschoben. Dieser steht bei Wörtern, die mit -er- gebildet werden, anstelle des [r] des Femininums (Ulmerinnen [ˈʊlmərɪnən] vs. Ulmer*innen [ˈʊlmɐ.ʔrɪnən]). Bei Wörtern ohne -er- wird der Knacklaut zusätzlich eingeschoben (Chefinnen [ˈʃɛfɪnən] vs. Chef_innen [ˈʃɛf.ʔɪnən]).
Wenn der Stamm dieser Wörter auf einen »weichen« Konsonanten (Lenis) endet, kann dieser nicht den Anlaut der Folgesilbe bilden, weil der Anlaut vom Glottalverschluss besetzt ist. Die Lenis gerät in den Silbenauslaut, weshalb es in der Regel zur Auslautverhärtung kommt: Freundinnen [ˈfrɔɪ̯ndɪnən] vs. Freund:innen [ˈfrɔɪ̯nt.ʔɪnən].