verklagen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ver|kla|gen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
gegen jemanden vor Gericht klagen, einen Rechtsanspruch geltend machen
- Beispiele
-
- einen Arzt, die Firma auf Schadenersatz verklagen
- er wurde wegen Körperverletzung verklagt
-
sich über jemanden bei jemandem beschweren
- Gebrauch
- landschaftlich
- Beispiel
-
- seine Klassenkameraden bei der Lehrerin verklagen
Synonyme zu verklagen
ⓘ- Anklage erheben, auf die Anklagebank bringen, den Rechtsweg gehen/einschlagen/beschreiten, einen Prozess anstrengen/anhängig machen/einleiten
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch verklagen = zu Ende klagen, vollständig klagen; vergessen; aufhören zu beklagen, verschmerzen; anschuldigen
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit verklagen | |
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Substantive | Schadenersatz |
Verben | |
Adjektive | |
Häufig in Verbindung mit verklagen | |
Substantive | Schadensersatz |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit verklagen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit verklagen | |
Substantive | Schmerzensgeld Gerichtshof Verleumdung Entschädigung Millionenhöhe Unterlassung |
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